In der Folge der Überarbeitung des Anwendungsbereichs der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers von Bauleistungen durch das Steueränderungsgesetz 2015 hat das BMF den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert und Anwendungsregelungen erlassen (Az. III C 3 – S-7279 / 16 / 10001).
Änderungen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) durch das Steueränderungsgesetz 2015
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 3 – S-7279 / 16 / 10001 vom 10.08.2016
Kurzfassung
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF dementsprechend den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert und Anwendungsregelungen erlassen.
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Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.
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Quelle: DATEV eG