Satzung für Qualitätskontrolle ministeriell genehmigt

 

Das BMWi hat im Einvernehmen mit dem BMJV die Satzung für Qualitätskontrolle genehmigt. Darauf weist die WPK hin.

 

Satzung für Qualitätskontrolle ministeriell genehmigt

 

WPK, Mitteilung vom11.08.2016

 

Mit Schreiben vom 10. August 2016 genehmigte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Satzung für Qualitätskontrolle (vgl. § 57c Abs. 1 Satz 2 WPO). Der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer hatte die Satzung am 21. Juni 2016 beschlossen.

 

Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntgabe im Bundesanzeiger in Kraft. Auch darüber wird die WPK informieren.

 

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Quelle: DATEV eG