Die kassenmäßigen Steuereinnahmen der Länder aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer erhöhten sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr um 15,4 % auf 6,3 Mrd. Euro und stiegen damit auf einen neuen Höchststand.
Erbschaftsteuereinnahmen 2015 auf 6,3 Mrd. Euro gestiegen
Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 11.08.2016
Die im Jahr 2015 veranlagten Vermögensübertragungen aufgrund von Erbschaften und Schenkungen beliefen sich auf 102,0 Milliarden Euro und fielen damit um 6,8 Milliarden Euro geringer aus als im Jahr 2014 (-6,2 %). Nach Abzug aller Steuerbefreiungen verblieben 35,0 Milliarden Euro an steuerpflichtigen Vermögensübergängen. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr trotz des niedrigeren steuerlich erfassten geerbten und geschenkten Vermögens einem Zuwachs von 3,7 %.
Zu diesem Ergebnis trug maßgeblich bei, dass die angerechneten Steuerbefreiungen nach § 13a Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), die auf übertragenes Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften gewährt werden, um 9,2 Milliarden Euro (-14,0 %) auf 56,8 Milliarden Euro gesunken sind. Ursache dafür waren geringere Übertragungen der begünstigten Vermögensarten. So wurde zum Beispiel im Jahr 2015 Betriebsvermögen in Höhe von 42,4 Milliarden Euro bei den erstmaligen Erbschaft- und Schenkungsteuerfestsetzungen berücksichtigt, 6,0 Milliarden Euro oder 12,4 % weniger als noch im Jahr 2014.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2014 die Vorschriften des § 13a ErbStG teilweise für verfassungswidrig erklärt hatte, befinden sich die Neuregelungen derzeit im parlamentarischen Verfahren.
In der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik werden nur Vermögensübertragungen erfasst, die zu einer Steuerfestsetzung (auch mit 0 Euro) geführt haben. Außerdem bleiben in den Ergebnissen der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik Änderungen in den Steuerbescheiden infolge von zum Beispiel Einsprüchen unberücksichtigt.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes.
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Quelle: DATEV eG