Wie das Ende der Roaming-Gebühren im Juni 2017 konkret umgesetzt werden sollte, hat die EU-Kommission am 05.09.2016 vorgeschlagen.
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 05.09.2016
In ihrem Entwurf für einen Rechtsakt zur Durchsetzung der neuen Regeln geht die Kommission konkrete Situationen an – beispielsweise, wenn Kunden eine SIM-Karte zur Nutzung zuhause in einem anderen europäischen Land kaufen, in dem die Preise niedriger als in ihrem Heimatland sind, oder wenn Kunden eine SIM-Karte aus ihrem Land permanent im Ausland nutzen.
Basierend auf den Ergebnissen einer öffentlichen Konsultation schlägt die Europäische Kommission vor, dass Kunden für insgesamt mindestens 90 Tage im Jahr zu denselben Preisen wie in ihrem Heimatland im Ausland telefonieren und mobiles Internet nutzen können.
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Quelle: DATEV eG