Ende der Roaming-Gebühren: Juncker lässt Klauseln für faire Nutzung nachbessern

Die EU-Kommission wird ihren ersten Entwurf zu den Schutzklauseln, die eine faire Nutzung der neuen Roaming-Regeln ab Juni 2017 sicherstellen sollen, überarbeiten. Das gab sie am 09.09.2016 bekannt.

 

Ende der Roaming-Gebühren: Juncker lässt Klauseln für faire Nutzung nachbessern

 

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 09.09.2016

 

Die EU-Kommission wird ihren ersten Entwurf zu den Schutzklauseln, die eine faire Nutzung der neuen Roaming-Regeln ab Juni kommenden Jahres sicherstellen sollen, überarbeiten. Das gab sie am 09.09.2016 bekannt. Nach der Kritik an dem Vorschlag, den die Dienststellen der EU-Kommission am Montag veröffentlicht hatten, hat EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker diese angewiesen, den Entwurf nachzubessern. Der generelle Zeitplan wird durch diesen Schritt nicht beeinträchtigt: Die Roaming-Gebühren beim Reisen in der EU werden wie beschlossen am 15. Juni 2017 EU-weit abgeschafft.

 

Mehr als ein Jahrzehnt hat die EU-Kommission daran gearbeitet, diese zusätzlichen Kosten abzuschaffen, die die Mobilfunkanbieter den Verbrauchern auf ihren Urlaubsreisen, bei Wochenend-Ausflügen oder Dienstreisen auferlegen. Seit 2007 sind die Roaming-Preise um 90 Prozent gefallen.

 

Um nach der Abschaffung der Roaming-Gebühren auf Reisen steigende Preise für alle Mobilfunknutzer und Wettbewerbsverzerrungen im Mobilfunkmarkt zu verhindern, haben die EU-Mitgliedstaaten und die Abgeordneten des Europäischen Parlaments die Kommission im vergangenen Jahr gebeten, Klauseln auszuarbeiten, die eine faire Nutzung (fair use) der neuen Regeln ab Juni 2017 absichern. Am 05.09.2016 hatte die Kommission unter anderem vorgeschlagen, dass der Zeitraum, in dem überhaupt keine Roaming-Gebühren erhoben werden dürfen, mindestens 90 Tage pro Jahr betragen sollte.

———————-

Quelle: DATEV eG