Das BMF hat das Vordruckmuster für die „Lohnsteuer-Anmeldung 2017“ mit Hinweisen für den Arbeitgeber und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2017“ bekanntgemacht.
Bekanntmachung des Musters für die Lohnsteuer-Anmeldung 2017
BMF, Schreiben IV C 5 – S-2533 / 16 / 10002 vom 15.09.2016
Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt werden (vgl. BMF-Schreiben vom 3. April 2012, BStBl I Seite 522).
Abweichend vom Vordruckmuster ist in den elektronischen Formularen zusätzlich zur neuen Kennzahl 23 ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben vorzusehen (weitere Informationen siehe unter www.elster.de ).
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Quelle: DATEV eG