Bekanntmachung des Musters für die Lohnsteuer-Anmeldung 2017

Das BMF hat das Vordruckmuster für die „Lohnsteuer-Anmeldung 2017“ mit Hinweisen für den Arbeitgeber und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2017“ bekanntgemacht.

 

Bekanntmachung des Musters für die Lohnsteuer-Anmeldung 2017

 

BMF, Schreiben IV C 5 – S-2533 / 16 / 10002 vom 15.09.2016

 

Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2017 ist gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. d des Einkommensteuergesetzes bestimmt worden. Das Vordruckmuster und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2017“ werden hiermit bekannt gemacht.

 

Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt werden (vgl. BMF-Schreiben vom 3. April 2012, BStBl I Seite 522).

 

Abweichend vom Vordruckmuster ist in den elektronischen Formularen zusätzlich zur neuen Kennzahl 23 ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben vorzusehen (weitere Informationen siehe unter www.elster.de ).

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Quelle: DATEV eG