Das DBA Deutschland-Turkmenistan wurde am 29.08.2016 in Berlin unterzeichnet. Es bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation.
DBA Deutschland – Turkmenistan unterzeichnet
BMF, Mitteilung vom 29.08.2016
Das unterzeichnete Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation, d.h. nach Abschluss der Gesetzgebungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland und in Turkmenistan sind die Ratifikationsurkunden auszutauschen.
Es wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft tritt. Zeitgleich tritt dann das alte, noch mit der ehemaligen Sowjetunion abgeschlossene Abkommen vom 24. November 1981 im Verhältnis zu Turkmenistan außer Kraft.
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DBA Deutschland – Turkmenistan
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Quelle: DATEV eG