Der Präsident der EU-Kommission Juncker hat mit seiner Rede zur Lage der EU auch die Prioritäten der EU-Kommission veröffentlicht, die sich im Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2017 niederschlagen werden.
Künftige Prioritäten der EU-Kommission
Zu den 10 Prioritäten gehören u. a.:
Digitaler Binnenmarkt, u. a. durch folgende Maßnahmen:
- Mitgesetzgeber EU-Parlament und Rat werden zur raschen Annahme der Vorschläge zum digitalen Binnenmarkt aufgefordert, zu denen auch der jüngst vorgelegte Richtlinienvorschlag für ein EU-Urheberrecht gehört.
- Ein Mehrwertsteuerpaket (MwSt für den elektronischen Geschäftsverkehr, elektronische Veröffentlichungen, E-Books) soll dazu beitragen, den aus den unterschiedlichen MwSt-Systemen resultierenden Verwaltungsaufwand durch die Modernisierung der aktuellen MwSt-Vorschriften für den elektronischen Handel zu verringern.
- Ein Datenwirtschaftspaket (Überprüfung der e-Datenschutz-Richtlinie, Mitteilung über den freien Datenfluss) soll den Besitzstand an die neuen allgemeinen Datenschutzbestimmungen anpassen und einen klaren EU-Rahmen schaffen, der bei Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit neuen Informationstechnologien Klarheit bietet und ungerechtfertigte Hindernisse für den Datenverkehr in Europa beseitigt.
Der Binnenmarkt soll vertieft und gerechter werden, mit gestärkter industrieller Basis, zu den angekündigten Maßnahmen gehören:
- Zügige Umsetzung des Aktionsplans für die Kapitalmarktunion, um Investitionen zu erleichtern, Finanzierungsquellen für Unternehmen in der EU auszubauen und zu diversifizieren und die Finanzstabilität durch private Risikoteilung zu erhöhen; in diesen Bereich fällt auch ein Vorschlag zur Unternehmensinsolvenz, mit dem Umstrukturierungen erleichtert werden und Unternehmen eine zweite Chance erhalten sollen. Rasche Annahme aller anstehenden Maßnahmen durch die Mitgesetzgeber.
- Neuauflage des Vorschlags für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) mit einem neuen Konzept, das einen Legislativvorschlag über eine obligatorische gemeinsame Bemessungsgrundlage als ersten und die Konsolidierung als letzten Schritt vorsieht, um das Unternehmensumfeld für grenzüberschreitend tätige Unternehmen zu verbessern und eine faire und effiziente Besteuerung von großen Unternehmen in ganz Europa sicherzustellen.
- Zügige Umsetzung der Binnenmarktstrategie, um Investitionshindernisse zu beseitigen, damit der Binnenmarkt reibungslos funktionieren und Vorteile für Verbraucher und Unternehmen bringen kann. Rasche Annahme aller anstehenden Maßnahmen durch die Mitgesetzgeber.
- Weiterverfolgung des Mehrwertsteueraktionsplans, um den Weg zu einem robusten einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum zu ebnen, der eine effizientere und betrugssichere endgültige Mehrwertsteuerregelung in Europa gewährleisten wird. Mit Hilfe dieses Aktionsplans, der auch politische Optionen für eine Modernisierung der EU-Vorschriften für Mehrwertsteuersätze aufzeigt, soll das Mehrwertsteuersystem an die digitale Wirtschaft und die Bedürfnisse von KMU angepasst werden.
- Weiterverfolgung der Ergebnisse des Programms REFIT und Modernisierung der bestehenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um die Arbeitnehmer durch bessere Umsetzung, einen aktualisierten Rechtsrahmen und einen stärkeren Schutz gegen eine Gefährdung durch Karzinogene und Mutagene besser zu schützen.
- Rasche Annahme der Richtlinie über die Transparenz der Unternehmensbesteuerung durch die Mitgesetzgeber.
Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion soll erreicht werden durch
- Rasche Annahme des Vorschlags für eine Verordnung über ein europäisches Einlagenversicherungssystem durch die beiden gesetzgebenden Organe und die Fortführung der Arbeiten zur Risikominderung in der Bankenunion und darüber hinaus.
- Vorstellung der europäischen Säule der sozialen Rechte und damit zusammenhängender Initiativen wie der Initiative zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
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Quelle: DATEV eG