Drittes Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung

Mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung stellt die Bundesregierung aus Anlass des BGH-Urteils IX ZR 314/14 vom 09.06.2016 die gesetzlichen Grundlagen für die Abwicklung von Finanzmarktkontrakten in der Insolvenz einer Vertragspartei klar und präzisiert sie.

 

Drittes Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung

 

BMJV, Mitteilung vom 14.09.2016

 

Mit dem Entwurf werden die gesetzlichen Grundlagen für die Abwicklung von Finanzmarktkontrakten in der Insolvenz einer Vertragspartei klargestellt und präzisiert. Anlass für diese Klarstellungen und Präzisierungen gibt das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Juni 2016 (IX ZR 314/14), nach dem Vereinbarungen zur Abwicklung von Finanzmarktkontrakten unwirksam sind, soweit sie für den Fall der Insolvenz einer Vertragspartei Rechtsfolgen vorsehen, die von § 104 der Insolvenzordnung (InsO) abweichen.

 

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Quelle: DATEV eG