Keine Verwendung des Solidaritätszuschlags für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland

Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD lehnte der Finanzausschuss einen Antrag der Fraktion Die Linke ab, den Solidaritätszuschlag für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu verwenden. Der Zuschlag solle in seiner jetzigen Höhe und Form als Bundessteuer beibehalten werden.

 

Keine Verwendung des Solidaritätszuschlags für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.09.2016

 

Im Finanzausschuss sind am 21.09.2016 unterschiedliche Auffassungen zur Zukunft des steuerlichen Solidaritätszuschlags deutlich geworden. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD lehnte das Gremium einen Antrag der Fraktion Die Linke ( 18/5221 ) ab, den Solidaritätszuschlag für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu verwenden. Deshalb solle der Zuschlag in seiner jetzigen Höhe und Form als Bundessteuer beibehalten werden. Die Linksfraktion stimmte für den Antrag, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

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Quelle: DATEV eG