Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat das Organstreitverfahren über die Auskunftspflichten der Landesregierung in der „VW-Affäre“ eingestellt (Az. StGH 5/15).
Organstreitverfahren zur „VW-Affäre“ vom Staatsgerichtshof eingestellt
StGH Niedersachsen, Pressemitteilung vom 26.09.2016 zum Organstreitverfahren StGH 5/15
Das Verfahren hat sich erledigt, nachdem die Beteiligten einen vom Staatsgerichtshof vorgeschlagenen Vergleich geschlossen haben.
Dieser Vergleich sieht vor, dass die Landesregierung die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages unabhängig von etwaigen parlamentarischen Anfragen regelmäßig und in angemessener Weise über den Fortgang der Bewältigung der Vorgänge um Manipulationen von Abgaswerten durch die Volkswagen AG und die sich hieraus ergebenden Auswirkungen für das Land Niedersachsen informiert.
Mit dem Vergleich hat sich die Landesregierung zudem verpflichtet, die bislang unbeantwortet gebliebenen Fragen unverzüglich in einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft Arbeit und Verkehr des Niedersächsischen Landtages zu beantworten. Allerdings kann die Landesregierung die Beantwortung davon abhängig machen, dass der Ausschuss insoweit die Vertraulichkeit seiner Verhandlung nach § 93 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Landtages beschließt.
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Quelle: DATEV eG