Das EU-Parlament hat auf seiner Plenartagung im September 2016 eine Entschließung zur Schaffung von Arbeitsmarktbedingungen verabschiedet, um ein ausgewogenes Verhältnis von Berufs- und Privatleben zu fördern.
EU-Parlament fordert bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Der demographische Wandel und der in diesem Zusammenhang bedingte Zuwachs beim Pflegebedarf sowie der Wandel in der Arbeitswelt erfordern eine Modernisierung des Rahmens für ein ausgewogenes Verhältnis von Berufs- und Privatleben auf EU-Ebene. Diesbezüglich fordert das EU-Parlament die EU-Kommission auf,
- die bestehende Mutterschutz-Richtlinie 92/85/EWG mit dem Ziel zu überarbeiten, den bezahlten Mutterschaftsurlaub zu verlängern und eine vielfältige Auszahlungsregelung zu schaffen, um besonderen Bedürfnissen und Traditionen in verschiedenen Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen.
- einen Richtlinienvorschlag zum Vaterschaftsurlaub vorzulegen, der einen verbindlichen und nicht übertragbaren bezahlten Mindesturlaub für Väter vorsehen soll.
- einen Umsetzungsbericht zur Elternurlaubsrichtlinie 2010/18/EU vorzulegen. Die EU-Kommission wird aufgefordert, eine Verlängerung der Mindestdauer von derzeit vier auf sechs Monate sowie eine Anhebung der Altersgrenze des Kindes in Erwägung zu ziehen. An die EU-Mitgliedstaaten wird der Appell gerichtet, den Einkommensersatz während des Elternurlaubs auf eine angemessene Höhe anzuheben.
- einen Richtlinienvorschlag zum Pflegeurlaub vorzulegen, mit dem das Angebot erschwinglicher professioneller Pflege ergänzt und Arbeitnehmern die Pflege von Familienangehörigen ermöglicht wird.
Das EU-Parlament befürwortet die Arbeitsform des „Smart Working“, da dadurch Arbeit in Kombination aus Flexibilität, Selbstständigkeit und Zusammenarbeit so gestaltet werden kann, dass der Arbeitnehmer nicht unbedingt an seinen Arbeitsplatz gebunden ist und seine Arbeitszeiten – unter Einhaltung der gesetzlich bzw. in gemeinsamen Vereinbarungen festgelegten Höchstarbeitszeit – selbst verwalten kann. Zudem wird hervorgehoben, dass u.a. Genossenschaften im neuen digitalen Smart-Working-Umfeld ein großes Potenzial für die Geschlechtergleichstellung und ein ausgewogenes Verhältnis von Berufs- und Privatleben bergen, da die Mitarbeiter stärker in die Entscheidungsfindung eingebunden werden. Die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Auswirkungen von u. a. Genossenschaften auf die Geschlechtergleichstellung und das Verhältnis von Berufs- und Privatleben, insb. in der Technologiebrache, zu untersuchen und Maßnahmen zur Förderung und für den Austausch bewährter Verfahren zu entwickeln.
Weitere Forderungen des EU-Parlamentes betreffen den Abbau des geschlechtsspezifischen Lohngefälles sowie hochwertige und erschwingliche Kinderbetreuungseinrichtungen.
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Quelle: DATEV eG