Der Käufer eines Gürtels für 15 Euro kann nicht erwarten, dass ein hochwertiges Färbeverfahren eingesetzt wird. Das AG Augsburg wies damit die Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrags ab. Der Kläger muss nun die Kosten des Rechtsstreits inklusive Sachverständigenkosten zahlen (Az. 71 C 351/16).
Günstiger Gürtel aus echtem Leder? – Teures Gutachten
AG Augsburg, Pressemitteilung vom 27.09.2016 zum Urteil 71 C 351/16 vom 20.04.2016 (rkr)
Obwohl der Gürtel nur 15 Euro gekostet hatte, bestand der Käufer darauf, dass ein Sachverständiger diesen begutachtet. Und siehe da: der Gürtel war aus echtem Leder! Allerdings wurde bei der Färbung nicht ein hochwertiges Verfahren angewendet, bei der die Farbe ins Leder eindringt, sondern die Farbe nur aufgespritzt. Bei stärkerer Reibung kommt also wieder die Gerbfarbe zum Vorschein.
Das Gericht wies die Klage ab. Der Käufer eines Gürtels für 15 Euro kann nicht erwarten, dass ein hochwertiges Färbeverfahren eingesetzt wird. Der Kläger muss damit die Kosten des Rechtsstreits inklusive Sachverständigenkosten, die hier mit 350 Euro zu Buche schlagen, zahlen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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Quelle: DATEV eG