Kündigung von Pfändungsschutzkonten

Der Petitionsausschuss im Bundestag plädiert für einen erweiterten Kündigungsschutz für Girokonten, die als Pfändungsschutzkonten geführt werden. Die Abgeordneten beschlossen, eine dahingehende Petition dem BMJV sowie dem BMF als Material zu überweisen und zugleich den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

 

Kündigung von Pfändungsschutzkonten

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.09.2016

 

Der Petitionsausschuss plädiert für einen erweiterten Kündigungsschutz für Girokonten, die als Pfändungsschutzkonten geführt werden. Während der Sitzung am 28.09.2016 beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie dem Bundesministerium der Finanzen als Material zu überweisen und zugleich den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

 

Mit der Petition wird gefordert, gesetzlich die Unkündbarkeit der Pfändungsschutzkonten (P-Konten) vorzuschreiben. Zur Begründung erläutern die Petenten, dass Banken P-Konten im Falle einer Kontopfändung unter Berufung auf ihre AGBs ordentlich unter Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen könnten. Diese Vorgehensweise widerspreche jedoch dem Sinn und Zweck eines Pfändungsschutzkontos, heißt es in der Petition.

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Quelle: DATEV eG