Die Internetwirtschaft wehrt sich heftig gegen eine Verordnung der Bundesnetzagentur, die für die Kunden von Telekommunikationsunternehmen bessere Informationen über die Details von Verträgen, die Qualität und technische Eigenschaften ihrer Internetzugänge sicherstellen will. Dazu fand eine Anhörung im Bundestag statt.
Internetwirtschaft gegen neue Pflichten
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.09.2016
Die Internetwirtschaft wehrt sich heftig gegen eine Verordnung der Bundesnetzagentur, die für die Kunden von Telekommunikationsunternehmen bessere Informationen über die Details von Verträgen, die Qualität und technische Eigenschaften ihrer Internetzugänge sicherstellen will. In der von der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag vorgelegten Verordnung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt (18/8804) werden die Unternehmen verpflichtet, den Kunden vor Vertragsabschluss ein Produktinformationsblatt zur Verfügung stellen, das die wesentlichen Vertragsbestandteile aufzeigt. Diese Pflicht wurde von der Branche in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am 28.09.2016 als „nicht praktikabel umsetzbar“ bezeichnet.
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Quelle: DATEV eG