Arbeitgeber dürfen sich freuen. Zukünftig soll ihnen das Informationsportal „Sozialversicherung für Arbeitgeber“ die Arbeit erleichtern. Anwender können die Onlineplattform voraussichtlich ab 01.01.2017 nutzen. Darauf weist der DStV hin.
Informationsportal zur Sozialversicherung soll Arbeitgebern Durchblick verschaffen
DStV, Mitteilung vom 05.10.2016
Was das Portal leistet und wem es nutzt
Ziel des öffentlichen Portals ist es, Arbeitgebern „bedarfsgerecht“, schnell und auf unkomplizierte Weise einen Überblick zu den für sie relevanten Informations- und Meldepflichten nach dem Sozialversicherungsrecht zu vermitteln. Hierzu sollen keine sozialversicherungsrechtlichen Vorkenntnisse notwendig sein. Vielmehr sollen Arbeitgeber als Anwender durch einfache Entscheidungsfragen (Ja/Nein) durch die komplexe Materie des Meldewesens geführt werden. Dafür werden den Unternehmen die Angebote der Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträger sowie der Bundesagentur für Arbeit gebündelt zur Verfügung gestellt. Zielgerichtet wird auf selbige verwiesen.
Was das Portal nicht kann!
Über das Portal können keine Meldungen, Bescheinigungen oder Anträge übermittelt werden. Es dient auch nicht dem Ersatz bereits bestehender Informationssysteme.
Immer und überall informiert sein
Bei Aufbau und Einrichtung des Portals wird eine möglichst gute barrierefreie Zugänglichkeit des Webauftritts angestrebt. Darüber hinaus soll auch das Layout so flexibel gestaltet werden, dass einer Nutzung über den Computer, das Tablet oder das Smartphone nichts im Wege steht.
Der Startschuss ist gefallen
Der Startschuss für die konzeptionelle Umsetzung des Portals, das im Auftrag des BMAS erstellt wird, ist bereits gefallen. Anwender können die Onlineplattform voraussichtlich ab 01.01.2017 nutzen.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des DStV.
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Quelle: DATEV eG