Das ist zu wenig! Dies sagt der Bund der Steuerzahler zu den Steuerentlastungsvorschlägen der Bundesregierung. Am 12.10.2016 will das Bundeskabinett für die Jahre 2017/2018 einen höheren Grundfreibetrag und einen höheren Kinderfreibetrag beschließen.
BdSt zur Sitzung des Bundeskabinetts am 12.10.2016
BdSt, Pressemitteilung vom 07.10.2016
Bei der historisch guten Einnahmesituation von Bund, Ländern und Kommunen ist ein mutigerer Entlastungsschritt drin! Vor allem der Abbau des leidigen Solidaritätszuschlags würde die Bürger endlich spürbar entlasten.
Immerhin soll das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet werden und auch die kalte Progression für die Jahre 2017/18 erfassen. Dann würde die Entlastung bereits auf der Gehaltsabrechnung für den Monat Januar 2017 stehen. In den Vorjahren hatte der Gesetzgeber die erforderlichen Anpassungen so spät vorgenommen, dass die Steuererleichterung erst Mitte des Jahres bei den Bürgern ankam. Zudem mussten dann jeweils die Lohnabrechnungen rückwirkend bis zum Jahresanfang korrigiert werden. Dieser enorme Aufwand bleibt Arbeitnehmern und Arbeitgebern erspart, wenn die Regierungskoalition das Versprechen auf schnelle Umsetzung einhält.
Zum Hintergrund:
Die Bundesregierung ist verpflichtet, alle zwei Jahre einen Existenzminimumbericht anfertigen zu lassen und umzusetzen. In diesem Bericht wird errechnet, welcher Betrag den Bürgern steuerfrei bleiben muss. Der Grundfreibetrag sowie der Kinderfreibetrag müssen dann entsprechend angepasst werden. Regelmäßig hebt die Regierung bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags aus sozialpolitischen Gründen auch das Kindergeld an. Zudem hatte der Bundestag im Jahr 2010 entschieden, dass gemeinsam mit dem Existenzminimumbericht ein Bericht über das Ausmaß der kalten Progression vorgelegt werden soll.
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Quelle: DATEV eG