Für eine gute Gesundheitsversorgung braucht es geeignete und innovative Arzneimittel. Gleichzeitig müssen die Kosten stabil bleiben. Für beides sorgt die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf zur Arzneimittelversorgung, den sie im Kabinett beschlossen hat.
Bundesregierung, Pressemitteilung vom 12.10.2016
Auch in Zukunft soll die Bevölkerung mit guten und innovativen Arzneimitteln versorgt werden. Dafür ist es wichtig, dass die pharmazeutischen Unternehmen weiter in Forschung und Produktion neuer Medikamente investieren.
Gleichzeitig müssen die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung stabil und kalkulierbar sein. Denn die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für Arzneimittel sind erheblich. Im Jahr 2015 waren dies 35 Milliarden Euro – oder 17,5 Prozent der gesamten Ausgaben. Deshalb hat das Kabinett den Entwurf des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes beschlossen.
„Mondpreise“ für neue Medikamente verhindern
Die Bundesregierung will überhöhte Preise für neue Medikamente verhindern. Daher führt der Gesetzentwurf eine Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro ein. Ist dieser Umsatz erreicht, gilt der zwischen Herstellern und Krankenkassen ausgehandelte Erstattungsbetrag. Auch wenn die Zwölfmonatsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Bisher können die Hersteller neuer, innovativer Medikamente in der Regel im ersten Jahr die Preise selbst bestimmen. Erst ab dem 13. Monat nach Markteinführung gilt der zwischen den Krankenkassen und dem Hersteller ausgehandelte Erstattungsbetrag.
Kosten stabil halten
Bis 2017 gilt ein Preismoratorium für Medikamente. Das heißt, die Preise sind bezüglich der Erstattung der Kassen auf dem Stand von 2009 eingefroren. Den Krankenkassen steht ein Abschlag in der Höhe zu, in der ein Hersteller den Abgabepreis über den Stand vom 1. August 2009 erhöht. Ausgenommen sind die Arzneimittel, für die bereits ein Festbetrag bei der Erstattung gilt. Jetzt soll das Preismoratorium bis Ende 2022 verlängert werden. Hersteller können die Preise nur anpassen, um die Inflation auszugleichen.
Außerdem können die Krankenkassen mit Arzneimittelherstellern Rabattverträge abschließen. Rabattverträge lohnen sich besonders für häufig verordnete Medikamente. Mit Rabattverträgen sparen die Kassen Arzneimittelkosten. Allein 2015 waren es 3,6 Milliarden Euro. Künftig soll eine sechsmonatige Frist zwischen Abschluss und Umsetzung des Vertrages liegen. Das verbessert die Planungs- und Liefersicherheit für pharmazeutische Unternehmen.
Antibiotika-Resistenzen erkennen und mindern
Der jetzt beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig bei der Nutzenbewertung von Antibiotika berücksichtigt werden soll, ob und in welchem Umfang Resistenzen bestehen. Denn die Bewertung des Zusatznutzens eines Medikaments ist Bestandteil der Preisbildung. Das kann mit dazu beitragen, die Verwendung von Antibiotika zu reduzieren
Antibiotika-Resistenzen sind weltweit auf dem Vormarsch. Sie drohen wichtige Erfolge in der Bekämpfung von Infektionskrankheiten zunichte zu machen oder zumindest zu verringern. Die Bundesregierung hatte im Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen bereits im Mai 2016 eine umfassende Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie vorgelegt.
Informiert verordnen
Nach wie vor wissen Ärztinnen und Ärzte zu wenig darüber, welche neu zugelassenen Medikamente welchen neuen therapeutischen Nutzen bringen. Hier wird künftig der Gemeinsame Bundesausschuss – das oberste Beschlussgremium von Ärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen – tätig werden.
Er wird die Ergebnisse der Nutzenbewertung so aufbereiten, dass sie für Ärzte im Praxisalltag einfacher und schneller zugänglich sind. Denn nur wenn Ärzte wissen, welchen zusätzlichen Nutzen neue Medikamente haben, können sie die für die Patienten geeignetsten Medikamente verschreiben.
Wichtige Ergebnisse des Pharmadialogs umgesetzt
Von September 2014 bis April dieses Jahres hat die Bundesregierung mit Arzneimittelherstellern, Gewerkschaften und Wissenschaftlern Gespräche geführt. Der im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf greift wesentliche Ergebnisse dieses Pharma-Dialoges auf.
Ziel des Dialogs war es, den Pharma-Standort Deutschland in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Produktion zu stärken. Denn auch weiterhin soll eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und sichere Arzneimittel-Versorgung in Deutschland sichergestellt werden.
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Quelle: DATEV eG