Das VG Darmstadt lehnte den Antrag eines Zirkus, eine Grünfläche für ein Zirkusgastspiel ohne Beschränkung der mitzuführenden Tiere zur Verfügung zu stellen, ab, weil der Zirkus die Vorführung von Raubtierdressuren nicht zum Gegenstand seines Antrags gemacht hatte (Az. 3 L 2280/16).
Zirkus ja – aber nur ohne sibirische Tiger
VG Darmstadt, Pressemitteilung vom 18.10.2016 zum Beschluss 3 L 2280/16 vom 17.10.2016
Die Grünfläche wird von der Allgemeinheit regelmäßig als Parkplatz und für Veranstaltungen verschiedener Art genutzt. Sie wurde in der Vergangenheit auch für Zirkusgastspiele zur Verfügung gestellt. Aufgrund einer Anfrage erhielt der Zirkus am 8. August 2016 eine Erlaubnis, die Fläche für ein Gastspiel mit nicht gefährlichen Wildtieren zu nutzten. Nachdem die Gemeinde davon erfuhr, dass neben der normalen Zirkusvorstellung auch ein Gastspiel eines Subunternehmers mit vier sibirischen Tigern stattfinden sollte, widerrief sie die Erlaubnis zur Nutzung der Grünfläche.
Die 3. Kammer lehnte den Antrag, die Grünfläche für ein Zirkusgastspiel ohne Beschränkung der mitzuführenden Tiere zur Verfügung zu stellen, ab, weil der Zirkus die Vorführung von Raubtierdressuren gar nicht zum Gegenstand seines Antrags gemacht hatte. Mit dem gerichtlichen Eilverfahren könne nur die Erlaubnis für ein Zirkusgastspiel erreicht werden, für das man zuvor eine Erlaubnis bei der Gemeinde beantragt habe. Da der Antrag keine Erlaubnis für ein Gastspiel mit gefährlichen Wildtieren beinhaltet habe, könne daher auch keine entsprechende Erlaubnis durch Einschaltung des Gerichts erstritten werden.
Außerdem habe die Gemeinde bei der Vergabe von Veranstaltungsplätzen einen weiten Gestaltungsspielraum und könne die Vergabe des Platzes zulässigerweise auf eine Veranstaltung ohne Raubtiere beschränken.
Gegen die Entscheidung kann Beschwerde zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.
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Quelle: DATEV eG