Regelbedarfe werden erhöht

Ab dem 01.01.2017 sollen die Regelbedarfe im Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch angehoben werden. Das sieht der Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/9984) der Bundesregierung zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des SGB II und SGB XII vor, den der Bundestag am 20.10.2016 in erster Lesung berät.

 

Regelbedarfe werden erhöht

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 18.10.2016

 

Ab dem 1. Januar 2017 sollen die Regelbedarfe im Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) angehoben werden. Das sieht der Gesetzentwurf (18/9984) der Bundesregierung zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des SGB II und SGB XII vor, den der Bundestag am 20. Oktober 2016 in erster Lesung berät. Die Regelbedarfe legen die Höhe der Sozialleistungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und für Nichterwerbsfähige, Menschen mit Behinderungen und über 65-Jährige (SGB XII) fest. Die Neufestlegung muss alle fünf Jahre erfolgen, wenn neue Daten über das Ausgabeverhalten der Haushalte in Deutschland vorliegen. Für einen alleinstehenden Erwachsenen soll der Regelsatz um fünf Euro auf 409 Euro pro Monat steigen. Für Kinder bis zum 13. Lebensjahr soll er am deutlichsten, nämlich um 21 Euro auf 291 Euro monatlich steigen. Jugendliche ab 14 Jahre erhalten fünf Euro mehr (311 Euro). Für zwei erwachsene Leistungsempfänger in einer Wohnung soll der Regelsatz um vier Euro auf 368 Euro pro Person und Monat steigen.

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Quelle: DATEV eG