Familienkassen werden gebündelt

Der Finanzausschuss im Bundestag stimmte dem Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes (18/9441) zu.

 

Familienkassen werden gebündelt

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 19.10.2016

 

Das System der Kindergeldzahlungen an die Beschäftigten des Bundes wird neu organisiert und vereinfacht. Der Finanzausschuss stimmte in seiner Sitzung am 19.10.2016 dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes (18/9441) zu, nachdem die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zuvor noch zwei Änderungsanträge eingebracht hatten, denen der Ausschuss zustimmte. Statt der bisher zuständigen insgesamt 8.000 unterschiedlichen Kindergeldkassen soll für das Kindergeld in Zukunft entweder die Bundesagentur für Arbeit oder das Bundesverwaltungsamt zuständig sein, regelt der Entwurf, dem die Fraktionen CDU/CSU und SPD zustimmten, während sich die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten.

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Quelle: DATEV eG