Laut VG Köln war die Schließung des Seniorenwohnzentrums Haus Dottendorf wegen nicht hinnehmbarer struktureller Mängel im Bereich der Betriebs- und Pflegeleitung rechtmäßig (Az. 22 K 405/15, 22 K 574/15).
Schließung des Seniorenwohnzentrums Haus Dottendorf wegen struktureller Mängel rechtmäßig
VG Köln, Pressemitteilung vom 25.10.2016 zu den Urteilen 22 K 405/15 und 22 K 574/15 vom 25.10.2016
Ende Januar 2015 hatte die Stadt Bonn die Schließung veranlasst, weil es strukturelle Mängel in der Pflegeeinrichtung gab.
Der Betreiber hat dagegen Klage erhoben und vorgetragen, er sei bemüht, bestehende strukturelle Mängel abzustellen. Eine Schließung der Einrichtung sei unverhältnismäßig. Zugleich hat er vorläufigen Rechtsschutz beantragt.
Das Gericht hat im Februar 2015 den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt. Zur Begründung hat es ausgeführt, die Betreiberin biete nicht die Gewähr für eine kurzfristige Aufarbeitung der erheblichen strukturellen und personellen Mängel in ihrer Betriebsführung. Nach wie vor bestehe ein erhebliches Risiko für die in der Einrichtung verbliebenen pflegebedürftigen Bewohner, wegen unzureichender Pflege Schäden an Gesundheit oder gar Leben zu erleiden. Die Führungsstruktur sei nach wie vor unzureichend (Az. 22 L 187/15).
Das Gericht hat die Schließungsverfügungen nunmehr auch im Hauptsacheverfahren bestätigt und ausgeführt, dass die strukturellen Mängel im Bereich der Betriebs- und Pflegeleitung im Januar 2015 ein Ausmaß erreicht hätten, das einen verantwortlichen Betrieb der Pflegeeinrichtung ausgeschlossen habe. Deshalb habe nur noch die Möglichkeit der Schließung bestanden.
Gegen die Urteile kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.
———————-
Quelle: DATEV eG