Steigende Kontoführungsgebühren

Die Bundesregierung hält eine staatliche Preisfestsetzung für sogenannte Basiskonten für „nicht erforderlich“. Das erklärte sie in der Antwort (18/10088) auf eine Kleine Anfrage (18/9892) der Grünen zu den allgemein steigenden Kontoführungsgebühren.

 

Steigende Kontoführungsgebühren

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 26.10.2016

 

Die Bundesregierung hält eine staatliche Preisfestsetzung für sog. Basiskonten für „nicht erforderlich“. Das erklärte sie in der Antwort (18/10088) auf eine Kleine Anfrage (18/9892) der Grünen zu den allgemein steigenden Kontoführungsgebühren. Als Basiskonten werden Girokonten bezeichnet, zu deren Eröffnung Banken gesetzlich verpflichtet sind, auch wenn die Kunden die sonst von ihnen verlangten Voraussetzungen für eine Kontoeröffnung nicht bieten. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass den Banken unangemessen hohe Gebühren hierfür untersagt seien. Auch aus den Antworten auf weitere Fragen der Grünen geht hervor, dass die Bundesregierung keinen staatlichen Handlungsbedarf angesichts steigender Gebühren der Banken sieht.

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Quelle: DATEV eG