Die EU-Kommission hat am 25.10.2016 ihr Arbeitsprogramm für das kommende Jahr vorgestellt. Da sich die Juncker-Kommission zum Ziel gesetzt hat, nur wirklich wichtige Themen anzugehen, enthält das Arbeitsprogramm im Gegensatz zum Vorjahr insgesamt 21 Schlüsselinitiativen und 18 neue REFIT-Vorschläge zur Verbesserung der EU-Gesetzgebung.
EU-Kommission veröffentlicht Arbeitsprogramm für 2017
Um den Binnenmarkt zu vertiefen und ihn gerechter zu gestalten, werden u. a. in folgenden Bereichen für 2017 Maßnahmen/Vorschläge angekündigt:
Umsetzung der Binnenmarktstrategie:
- 1. Quartal 2017: Maßnahmen zur besseren Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften, u. a. (legislative sowie nicht legislative) Vorschläge zum Digitalen Zugangstor und zum Binnenmarktinformationsinstrument sowie zur Ausgestaltung und Bündelung von Problemlösungsinstrumenten, z. B. SOLVIT
- 2. Halbjahr 2017: Legislativvorschlag zum Gesellschaftsrecht: Einsatz digitaler Technologien während des Lebenszyklus eines Unternehmens sowie bei grenzüberschreitenden Unternehmensverschmelzungen und -spaltungen
- Maßnahmen zur Unterstützung der Expansionsbestrebungen von KMU und neu gegründeten Unternehmen
Anpassen der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre:
- 1. Quartal 2017: Datenschutzpaket im Hinblick auf Datenaustausch mit Drittländern und Überarbeitung der ePrivacy-Richtlinie
Fairere Unternehmensbesteuerung/Steuertransparenz:
- 2. Quartal 2017: Umsetzung von BEPS in EU-Recht (sowohl legislative als auch nicht legislative Vorschläge)
- 3. Quartal 2017: Initiativen zur Umsetzung des MwSt-Aktionsplanes: Legislativvorschläge für ein definitives MwSt-System und MwSt-Sätze, nichtlegislativer Vorschlag für schwarze EU-Liste von Ländern/Gebieten außerhalb der EU
- 4. Quartal 2017: Legislativvorschlag zur besseren Verwaltungszusammenarbeit; Vereinfachungspaket zum Bürokratieabbau für Unternehmen und Steuerbehörden
- ggf. Vorschlag über intensivere Beaufsichtigung derjenigen, die aggressive Steuersparmodelle unterstützen und ermöglichen (u. a. StB) (Für Herbst 2016 ist hierzu eine Konsultation angekündigt.)
Etablieren einer Europäischen Säule der sozialen Rechte:
- 1. Quartal 2017: Legislativ-/nichtlegislative Vorschläge zur besseren Vereinbarung von Beruf und Familienleben, Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie, Überarbeitung der Richtlinie über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers
Halbzeitüberprüfung der Strategie zum digitalen Binnenmarkt und des Aktionsplans zum Aufbau einer Kapitalmarktunion mit ggf. zusätzlich zu ergreifenden Maßnahmen (u. a. Vorschlag für ein gesamteuropäisches privates Altersvorsorgeprodukt)
Überarbeitung der Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen (Nr. 924/2009)
Die EU-Kommission schlägt zudem vor, 19 noch nicht verabschiedete und hinfällig gewordene Gesetzesvorschläge zurückzuziehen. Dazu zählt z. B. der aus dem Jahr 2011 stammende GKKB-Vorschlag. Am 25.10.2016 legte die EU-Kommission einen neuen Vorschlag vor.
Des Weiteren enthält das Arbeitsprogramm eine Liste mit prioritär zu behandelnden Gesetzesvorschlägen, dazu gehört u. a. der Vorschlag zur Arbeitnehmerentsendung aus März 2016.
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Quelle: DATEV eG