Der Vorstand des DStV hat eine Änderung bei den Fachberaterbezeichnungen beschlossen: Ab dem kommenden Jahr wird die neue Bezeicnung „Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)“ die alte Bezeichnung „Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.)“ ersetzen.
Neuer Fachberater (DStV e.V.) rückt Restrukturierung von Unternehmen stärker in den Mittelpunkt
DStV, Mitteilung vom 14.10.2016
Der Hintergrund für die Umbenennung: Mit der neuen Bezeichnung wird künftig noch deutlicher hervorgehoben, dass qualifizierte Steuerberaterinnen und Steuerberater die richtigen Ansprechpartner sind, um Veränderungsprozesse in den Mandantenunternehmen mitzugestalten. Die neue Bezeichnung ist dabei geeignet, bei den Mandanten frühzeitig Hemmschwellen abzubauen und in Unternehmensfragen die Unterstützung ihres Beraters nachzufragen. Denn der neue Begriff der Restrukturierung setzt erheblich früher an als eine Sanierung, bei der die Krisensituation in der Regel schon eingetreten ist. Auch mit dem neuen Begriff der Unternehmensplanung wird der Fokus noch gezielter auf die Kompetenzen der Berater im Bereich der betriebswirtschaftlichen Beratung gerichtet. In der Fachberaterausbildung des Deutschen Steuerberaterinstituts (DStI), dem Fortbildungsinstitut des DStV, werden diese Aspekte schon seit längerem berücksichtigt. Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.) können damit künftig noch besser ihre besondere Qualifikation hervorheben und praxisgerecht vermarkten.
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Weitere Informationen zum Fachberaterkonzept des DStV und zum Lehrgangsangebot des DStI
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Quelle: DATEV eG