Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die LBS Landesbausparkasse Südwest abgemahnt. Mit der Abmahnung will die Verbraucherzentrale zur Not auch gerichtlich klären lassen, dass die Bausparkasse in ihren Bedingungen keine Klausel einführen darf, die sie zur Kündigung laufender Verträge berechtigt, solange Bausparer noch einen Darlehensanspruch aus diesen Verträgen ableiten können.
Bausparkassen wollen Kündigungsrecht 15 Jahre nach Vertragsabschluss einführen
Abmahnung der LBS Landesbausparkasse Südwest
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 27.10.2016
Mit der Abmahnung will die Verbraucherzentrale zur Not auch gerichtlich klären lassen, dass die Bausparkasse in ihren Bedingungen keine Klausel einführen darf, die sie zur Kündigung laufender Verträge berechtigt, solange Bausparer noch einen Darlehensanspruch aus diesen Verträgen ableiten können. „Das neue Kündigungsrecht ist wohl eine Reaktion auf entsprechende Versäumnisse der Branche in der Vergangenheit, Kündigungsrechte zu regeln“, sagt Nauhauser. Die Bausparkassen sind seit Jahren mit Klagen ihrer Kunden konfrontiert, die gegen eine Kündigung ihrer Bausparkasse gerichtlich vorgehen. Aufgrund der vorliegenden Unterlagen werden weitere Abmahnungen, auch gegen den Verband der Privaten Bausparkassen, vorbereitet.
-
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
———————-
Quelle: DATEV eG