Das BMF informiert, dass die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2017 die Kriterien des Art. 344 Abs. 1 Nr. 2 MwStSystRL erfüllen, im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde (Az. III C 1 – S-7068 / 07 / 10001-08).
Art. 344 und 345 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL)
Sonderregelung für Anlagegold – Verzeichnis der Goldmünzen für das Jahr 2017
BMF, Schreiben III C 1 – S-7068 / 07 / 10001-08 vom 31.10.2016
Mit dem BMF-Schreiben wird diese Liste ergänzend zu der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU bekannt gemacht.
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Verzeichnis der befreiten Goldmünzen für das Jahr 2017
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Quelle: DATEV eG