Verbraucherfreundlichere AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen sollen verbraucherfreundlicher werden. Der Bundesrat hat hierzu eine Entschließung beschlossen.

 

Verbraucherfreundlichere AGBs

 

Bundesrat, Mitteilung vom 04.11.2016

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen sollen verbraucherfreundlicher werden. Der Bundesrat hat hierzu am 4. November 2016 eine Entschließung beschlossen.

 

Wichtiges voran und besser lesbar

 

Darin spricht sich die Länderkammer unter anderem dafür aus, Unternehmen gesetzlich zu verpflichten, vertragsrelevante Aspekte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen hervorzuheben. Außerdem drängt der Bundesrat auf bessere Lesbarkeit und brancheneinheitliche Gliederung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zudem seien Änderungen in den AGBs, die sich während eines Vertragsverhältnisses ergeben, gesondert hervorzuheben. Datenschutzhinweise sollten grundsätzlich außerhalb der AGBs aufgeführt werden.

 

Verbraucher scheuen seitenlange Ausführungen

 

Verbraucherinnen und Verbraucher würden im Alltag regelmäßig mit Vertragsklauseln konfrontiert, deren Inhalt sie bei Vertragsschluss gar nicht oder nur unzureichend zur Kenntnis nähmen. Dies bestätige auch eine Umfrage des Bundesverbandes Verbraucherzentrale. Hiernach akzeptierten 53 Prozent der Befragten AGBs, ohne sie gelesen zu haben. Grund seien die oft seitenlangen und komplizierten Ausführungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Folgeprobleme vermeiden

 

Die übersichtlichere und rechtsichere Gestaltung von AGBs könne dem „Nicht-zur-Kenntnisnehmen“ von AGBs entgegenwirken. Zugleich ließen sich dadurch vertragliche Unklarheiten und Missverständnisse sowie Folgeprobleme im Handel vermeiden.

 

Weiteres Verfahren

 

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.

 

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Quelle: DATEV eG