Errichtung und Inbetriebnahme einer 124,75 m hohen Windkraftanlage vorläufig gestoppt

Das VG Minden hat die weitere Errichtung und Inbetriebnahme einer 124,75 m hohen Windkraftanlage in Porta Westfalica-Eisbergen vorläufig gestoppt und damit einem Antrag zweier Nachbarn auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Wesentlichen stattgegeben. Die der Genehmigungserteilung vorangegangene standortbezogene Vorprüfung sei fehlerhaft durchgeführt worden (Az. 11 L 1110/16).

 

Errichtung und Inbetriebnahme einer 124,75 m hohen Windkraftanlage vorläufig gestoppt

 

VG Minden, Pressemitteilung vom 08.11.2016 zum Beschluss 11 L 1110/16 vom 08.11.2016 (nrkr)

 

Mit Beschluss vom 08.11.2016 hat die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden die weitere Errichtung und Inbetriebnahme einer 124,75 m hohen Windkraftanlage in Porta Westfalica-Eisbergen vorläufig gestoppt und damit einem Antrag zweier Nachbarn auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Wesentlichen stattgegeben.

 

Nach Auffassung der 11. Kammer ist die der Genehmigungserteilung vorangegangene standortbezogene Vorprüfung fehlerhaft durchgeführt worden. Vom Kreis Minden-Lübbecke hätten als Genehmigungsbehörde nicht nur die von der streitigen Windkraftanlage ausgehenden Umweltauswirkungen, sondern zumindest auch die zweier weiterer, bereits errichteter Anlagen in der unmittelbaren Nähe untersucht werden müssen. Dies gelte sowohl hinsichtlich etwaiger Auswirkungen auf die nachbarschaftliche Wohnbebauung als auch mit Blick auf geschützte Greifvogel- und Fledermausarten. Das Ergebnis der Vorprüfung, erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen seien durch die Windkraftanlage nicht zu erwarten, sei nicht nachvollziehbar.

 

Gegen den Beschluss können der Kreis Minden-Lübbecke und die beigeladene Betreibergesellschaft innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet.

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Quelle: DATEV eG