Die BRAK hat zu den Vorschlägen der EU-Kommission zur Reform des europäischen Urheberrechts Stellung genommen und setzt sich mit dem Richtlinienvorhaben über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt, dem Entwurf der Verordnung betreffend bestimmte Online-Sendungen von Rundfunkveranstaltern, der Weiterverbreitung von Fernseh- und Radioprogrammen sowie der geplanten Umsetzung des Marrakesch-Vertrags auseinander.
Vorschläge der Kommission zur Reform des europäischen Urheberrechts
BRAK, Mitteilung vom 09.11.2016
Die BRAK hat zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Reform des europäischen Urheberrechts Stellung genommen und setzt sich mit dem Richtlinienvorhaben über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt, dem Entwurf der Verordnung betreffend bestimmte Online-Sendungen von Rundfunkveranstaltern, der Weiterverbreitung von Fernseh- und Radioprogrammen sowie der geplanten Umsetzung des Marrakesch-Vertrags auseinander. Sie begrüßt den in Art. 14 niedergelegten Auskunftsanspruch von Urhebern und ausübenden Künstlern gegenüber ihren Vertragspartnern über die Auswertung, insbesondere die Auswertungsarten, die daraus gezogenen Einkünfte und die geschuldete Vergütung. Die BRAK begrüßt ferner im Grundsatz die Ausnahmeregelungen für wissenschaftliche und Unterrichtszwecke sowie zugunsten von Einrichtungen des Kulturerbes (Art. 3-5, 7). Differenziert sieht sie allerdings die dazu vorgesehenen Ausgleichsregelungen.
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Stellungnahme der BRAK (Stn. 37/2016, Oktober)
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Quelle: DATEV eG