Wettbewerbsrecht erfasst Digitalisierung

Die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft soll Konsequenzen für das Wettbewerbsrecht haben. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (18/10207) vorgelegt.

 

Wettbewerbsrecht erfasst Digitalisierung

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 10.11.2016

 

Die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft soll Konsequenzen für das Wettbewerbsrecht haben, dessen Bestimmungen in Zukunft auch auf sog. Startups ausgeweitet werden sollen. „Das digitale Zeitalter stellt mit seinen rasanten technologischen Entwicklungen neue Herausforderungen auch an die Wettbewerbspolitik“, begründet die Bundesregierung ihren Vorstoß in dem Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (18/10207). Außerdem werden mit der GWB-Novelle den wirtschaftlich bedrängten Presseverlagen kartellrechtliche Ausnahmen gewährt.

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Quelle: DATEV eG