Laut FG Hessen ist Attac gemeinnützig, da das politische Engagement des Vereins seiner Gemeinnützigkeit nicht entgegensteht. Das berichtet Attac in einer Mitteilung (Az. 4 K 179/16).
Gemeinnützigkeit von Attac bestätigt
Gemeinnütziges zivilgesellschaftliches Engagement schließt politisches Handeln nicht aus
Attac, Pressemitteilung vom 10.11.2016 zum Urteil 4 K 179/16 vom 10.11.2016
In ihrer Urteilsbegründung folgen die Richter der Argumentation des Attac-Netzwerks, dass das Gesetz, die Abgabenordnung, gemeinnützigen Vereinen nicht grundsätzlich politische Aktivitäten verbietet. Dem Gesetzgeber sei es lediglich darum gegangen, eine (indirekte) Förderung politischer Parteien auszuschließen.
Ausschlaggebend für die Gemeinnützigkeit eines Vereins sei die Frage, ob er die in seiner Satzung benannten Zwecke verfolgt. Die Richter betonten, dass politische Aktivitäten einer Gemeinnützigkeit nicht entgegenstehen, sofern sie im Gesamtkontext eines gemeinnützigen Zwecks stehen und eingebettet sind in ein umfassendes Informationsangebot.
Gemeinnützige Zwecke wie Bildung, die Förderung des demokratischen Staatswesens oder Völkerverständigung seien dabei ohne Einflussnahme auf die politische Willensbildung kaum zu verfolgen. Insbesondere die gemeinnützigen Zwecke der Bildung (die auch politische Bildung umfasst) und der Förderung des demokratischen Staatswesens seien weiter zu fassen, als es das Finanzamt vertrete.
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Quelle: DATEV eG