Die Europäische Kommission hat mehrere Rechtsakte zur Umsetzung der Verordnung über zentrale Wertpapierverwahrstellen beschlossen.
EU-Kommission will Vorschriften über Zentralverwahrer umsetzen
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 11.11.2016
Gegenstand sind ferner die zentralen Wertpapierverwahrstellen, spezialisierte Finanzinstitute, die Wertpapierlieferungen durchführen. Für sie gilt künftig ein einheitlicher Rahmen für Rahmen für Zulassung, Aufsicht und Regulierung.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
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Quelle: DATEV eG