Der BdSt kritisiert die Entscheidung von Bündnis 90/Die Grünen, das Ehegattensplitting für künftige Ehen abzuschaffen. Das BVerfG habe eindeutig festgestellt, dass das Ehegattensplitting keine Steuervergünstigung, sondern eine verfassungsrechtlich gebotene Maßnahme zur Vermeidung von Steuermehrbelastungen durch eine Eheschließung sei.
Bund der Steuerzahler lehnt Abschaffung des Ehegattensplittings ab
„Falsche Entscheidung der Grünen“
BdSt, Pressemitteilung vom 12.11.2016
Vielmehr fordert der Bund der Steuerzahler Reformen und steuerliche Entlastungen für Familien und speziell für Kinder in Familien. So sollten beispielsweise der Pauschbetrag für Alleinerziehende deutlich erhöht und der Grundfreibetrag für Kinder auf das Niveau für Erwachsene angehoben werden. „Es gibt viele steuerliche Möglichkeiten, Familien zu stärken und finanziell zu unterstützen. Hier wünsche ich mir von den Grünen mehr Ideen und Handlungen – statt Beschlüssen, die künftige Ehepartner bestrafen.“, so Holznagel.
Abschließend weist der Bund der Steuerzahler auch auf die Verpflichtungen von Ehepartnern füreinander hin. Dies gilt für alle Formen der Ehe, deshalb ist es auch geboten, das Ehegattensplitting als Partnerschaftstarif zu bezeichnen. „Mit einer Ehe sind nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden. Ob im Krankheitsfall, im Rentenalter oder bei der Erziehung von Kindern bzw. der Betreuung von Familienangehörigen: Die Ehepartner stehen füreinander ein und entlasten damit im Zweifel auch den Staat. Da ist es aus meiner Sicht das Mindeste, steuerliche Regeln zu haben, die die Ehe nicht auch noch belasten. Mit dem Ehegattensplitting wird diese Forderung einfach, praktikabel und gerecht erfüllt. Deshalb muss es erhalten bleiben“, fordert der Präsident des Bundes der Steuerzahler Reiner Holznagel.
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Quelle: DATEV eG