In Eigentümergemeinschaften soll es leichter werden, den barrierefreien Umbau von Wohnungen sowie den Einbau von Ladestationen für Elektroautos zu beschließen. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor, den die Bundesregierung jetzt dem Bundestag zur Beratung übermittelt hat.
Barrierefrei wohnen mit E-Mobil
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 14.11.2016
In Eigentümergemeinschaften soll es leichter werden, den barrierefreien Umbau von Wohnungen sowie den Einbau von Ladestationen für Elektroautos zu beschließen. Dies sieht ein Gesetzentwurf (18/10256) des Bundesrates vor, den die Bundesregierung jetzt dem Bundestag zur Beratung übermittelt hat. Nach dem geltenden Gesetz können einzelne Wohneigentümer Beschlüsse zu solchen Umbaumaßnahmen blockieren, wenn die dadurch „erheblich beeinträchtigt“ sind. Nach der vom Bundesrat gewünschten Änderung des Wohneigentumsgesetzes sollen Umbaumaßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit per Mehrheitsbeschluss möglich sein. Bei „Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit, welche die Eigenart der betreffenden Wohnanlage ändern“, soll neben der Mehrheit der Miteigentumsanteile auch die Zustimmung von drei Viertel der stimmberechtigten Wohnungseigentümer verlangt werden. Außerdem soll die Zustimmung „nicht unerheblich beeinträchtigter“ Miteigentümer zu Umbaumaßnahmen dann entbehrlich sein, „wenn die Maßnahme für die Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge erforderlich ist“. Eine entsprechende Regelung soll auch ins Mietrecht aufgenommen werden.
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Quelle: DATEV eG