Ergänzungen bei Energiestatistiken

Da das bisherige Energiestatistikgesetz dem Datenbedarf für eine moderne Energiepolitik nicht mehr gerecht wird, will die Bundesregierung eine Novellierung vornehmen und hat dafür den Entwurf eines Energiestatistikgesetzes (18/10350) vorgelegt, das das bisherige Gesetz aus dem Jahr 2003 ablösen soll.

 

Ergänzungen bei Energiestatistiken

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 22.11.2016

 

Da das bisherige Energiestatistikgesetz (EnStatG) dem Datenbedarf für eine moderne Energiepolitik nicht mehr gerecht wird, will die Bundesregierung eine Novellierung vornehmen und hat dafür den Entwurf eines Energiestatistikgesetzes (18/10350) vorgelegt, das das bisherige Gesetz aus dem Jahr 2003 ablösen soll. Nach Angaben der Bundesregierung berücksichtigt das geltende Energiestatistikgesetz in starkem Maße die Notwendigkeit, Auskunftspflichtige, insbesondere auf Seiten der gewerblichen Wirtschaft, von Meldepflichten zu entlasten und zum Bürokratieabbau beizutragen. Unter Beachtung dieser weiterhin geltenden Grundsätze und der eingetretenen politischen wie wirtschaftlichen neuen Herausforderungen müsse man zu einer Balance zwischen den Belastungen für die Wirtschaft und der notwendigen Verbesserung der Informationsqualität für Politik und Gesellschaft kommen. „Dabei können einzelne Berichtspflichten und Erhebungselemente im geltenden Energiestatistikgesetz reduziert werden; in anderen Bereichen sind allerdings notwendige Ergänzungen vorzunehmen. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Wirtschaft von einer verbesserten Energiestatistik profitieren wird, beispielsweise um eine Steigerung der Energieeffizienz und eine bessere Ausschöpfung von Einsparpotenzialen zu erzielen“, schreibt die Bundesregierung in ihrem Entwurf.

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Quelle: DATEV eG