Steuermehreinnahmen bei Digitalumsätzen

Die Bundesregierung sieht ihre Erwartungen aufgrund der Einführung des Bestimmungslandprinzips bei der Umsatzsteuer bestätigt. Das berichtet der Deutsche Bundestag.

 

Steuermehreinnahmen bei Digitalumsätzen

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 24.11.2016

 

Die Bundesregierung sieht ihre Erwartungen aufgrund der Einführung des Bestimmungslandprinzips bei der Umsatzsteuer bestätigt. Dies geht aus der Antwort (18/10229) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10119) hervor. Danach waren für 2015 300 Mio. Euro Mehreinnahmen erwartet worden. Tatsächlich seien es 273 Mio. Euro gewesen. Das Bestimmungslandprinzip bedeutet, dass Unternehmen die Umsatzsteuersätze abführen müssen, die im Land des Kunden gelten. Zuvor waren digitale Dienstleistungen häufig am Unternehmenssitz in Ländern mit niedrigeren Steuersätzen abgewickelt worden. Ein neues System mit dem Namen „Mini-One-Stop-Shop“, mit dem Erbringer digitaler Dienstleistungen vor nationalen Behörden auch die digitalen Umsätze in anderen Ländern erklären können, hat sich nach Ansicht der Bundesregierung nicht bewährt. Es gebe zahlreiche Probleme im Rahmen des operativen Betriebs in anderen EU-Mitgliedstaaten.

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Quelle: DATEV eG