Im Vorfeld der Klage der EU-Kommission vor dem EuGH wegen der HOAI widerspricht die Bundesregierung entschieden den von der Kommission behaupteten Verstößen gegen europäisches Recht und wird die verbindliche Honorarordnung auch vor dem EuGH verteidigen.
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure unverzichtbar für Planungsqualität
BMUB, Pressemitteilung vom 24.11.2016
Bundesbauministerin Barbara Hendricks: „Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gehört in Deutschland zu den entscheidenden Rahmenbedingungen dieses Berufsstands und stärkt die Baukultur in unserem Land. Sie ist ein wichtiges und unverzichtbares Instrument zur Sicherung einer hohen Planungsqualität. Der Erhalt des verbindlichen Preisrechts für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland ist die Voraussetzung für einen fairen Leistungswettbewerb. Architekten- und Ingenieurleistungen dürfen nicht zu Dumpingpreisen angeboten werden.“
Die Europäische Kommission hatte am 18. Juni 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der verbindlichen staatlichen Preisverordnung HOAI eingeleitet. Ihrer Auffassung nach kollidiert die HOAI mit den Anforderungen der europäischen Dienstleistungsrichtlinie, insbesondere mit der nach europäischem Recht zu gewährleistenden Niederlassungsfreiheit. Die Bundesregierung hat den von der Kommission behaupteten Verstößen gegen europäisches Recht widersprochen und zuletzt im Mai diesen Jahres in ihrer Erwiderung die verbindliche Honorarordnung erneut verteidigt und auf die Vereinbarkeit der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mit EU-Recht hingewiesen.
Die Kommission hat trotzdem das gerichtliche Verfahren vor dem EuGH eingeleitet. Das Bundesbauministerium wird auch im anstehenden Gerichtsverfahren die HOAI ohne Kompromisse verteidigen.
-
Die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen finden Sie auf der Homepage des BMUB.
———————-
Quelle: DATEV eG