Der Bundesrat hat die vom Bundestag bereits beschlossenen Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gebilligt. Damit erhalten rund eine Million Beschäftigte in der Leiharbeit in Deutschland bessere Rechte. Das Gesetz soll zum 1. April 2017 in Kraft treten.
Bundesrat, Mitteilung vom 25.11.2016
Es gilt Equal Pay
Kein Einsatz als Streikbrecher
Der Einsatz von Leiharbeitnehmer/-innen als Streikbrecher wird mit dem Gesetz verboten. Allerdings dürfen sie in einem bestreikten Betrieb arbeiten, wenn sie keine Tätigkeit von streikenden Beschäftigten ausführen.
Missbrauch von Werkverträgen verhindern
Um zu verhindern, dass Leiharbeit missbräuchlich über Werkverträge verlängert wird, muss eine Arbeitnehmerüberlassung künftig offengelegt werden. Indem das Gesetz klar definiert, wer Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer ist, entsteht mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von abhängiger und selbständiger Tätigkeit. Darüber hinaus sollen die Betriebsräte über den Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen unterrichtet werden.
Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zum 1. April 2017 in Kraft treten.
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Quelle: DATEV eG