Im Rahmen der von der Bundesregierung geplanten Novellierung des Wettbewerbsrechts fordert der Bundesrat u. a. Musterklagen für Verbraucherschutzverbände bei Kartellrechtsverstößen.
Bundesrat, Mitteilung vom 25.11.2016
Erweiterung der Sonderregeln
Wettbewerbspolitik im digitalen Zeitalter
Ausnahmen für Presseverlage
Darüber hinaus erleichtert die GWB-Novelle Kooperationen von Presseverlagen im verlagswirtschaftlichen Bereich, indem sie sie vom Kartellverbot ausnimmt. Presseverlage sollen dadurch wirtschaftlich gestärkt werden, um im Wettbewerb mit anderen Medien zu bestehen.
Mehr Rechte für Kartellgeschädigte
Verbesserungen sind auch für Schadensersatzklagen von Verbraucher/innen und Unternehmen geplant. Diese sollen Schäden durch Kartellrechtsverstöße leichter gerichtlich durchsetzen können. Der Entwurf erleichtert den Zugang zu Beweismitteln für Geschädigte und verlängert Verjährungsfristen. Zudem stellt die geplante Gesetzesänderung sicher, dass Geldbußen wegen Kartellrechtsverstößen nicht nur gegen die handelnde Tochtergesellschaft, sondern auch gegen die lenkende Konzernmutter verhängt werden können. Kartellbeteiligte sollen sich nicht mehr durch Umstrukturierung ihrer Haftung entziehen können.
Weiteres Verfahren
Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Wann dieser das Vorhaben berät, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.
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Quelle: DATEV eG