Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen wahren wie in den Jahren zuvor auch in diesem Jahr den Weihnachtsfrieden und leitet für zwei Wochen keine neuen Maßnahmen ein, die für die Steuerzahler belastend sein könnten.
Finanzämter in NRW wahren Weihnachtsfrieden
Die Finanzverwaltung leitet in der Zeit vom 17. bis 31. Dezember keine belastenden Maßnahmen für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ein
FinMin Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 07.12.2016
Die Finanzämter führen in diesem Zeitraum keine Betriebsprüfungen durch und leiten auch keine neuen Vollstreckungsmaßnahmen ein. Ausnahmen gelten, wenn die Finanzverwaltung rasch handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden. Steuerbescheide werden in dieser Zeit allerdings verschickt.
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Quelle: DATEV eG