Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung zugestimmt, mit dem die Förderung von KWK-Anlagen eingeschränkt wird. Das Gesetz soll am 01.01.2017 in Kraft treten.
Förderung von KWK-Anlagen wird eingeschränkt
Bundesrat, Mitteilung vom 16.12.2016
Änderungen im EEG
Auch die neuen Regeln zur Eigenversorgung mit Strom sind damit beschlossene Sache: Während Altanlagen Bestandsschutz erhalten, werden Neuanlagen mit der – teilweise reduzierten – Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) belastet werden, um die Förderkosten des EEG auf möglichst viele Schultern zu verteilen.
Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll mit Wirkung zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
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Quelle: DATEV eG