Evaluation des Altersgeldgesetzes

Die Evaluation des im September 2013 in Kraft getretenen Altersgeldgesetzes ist Gegenstand eines als Unterrichtung (18/10680) vorliegenden Berichts der Bundesregierung.

 

Evaluation des Altersgeldgesetzes

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.12.2016

 

Die Evaluation des im September 2013 in Kraft getretenen Altersgeldgesetzes ist Gegenstand eines als Unterrichtung (18/10680) vorliegenden Berichts der Bundesregierung. Mit dem Gesetz wird der Vorlage zufolge für freiwillig vorzeitig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten „ein Anspruch auf die Gewährung von Altersgeld gegen den vormaligen Dienstherrn gewährt“. Mit dem Altersgeldgesetz sei ein weiteres, eigenständiges Alterssicherungssystem geschaffen worden, das durch den Abbau von wirtschaftlichen Nachteilen beim freiwilligen Ausscheiden aus dem Bundesdienst zu mehr Mobilität und Flexibilität führen solle. Die Ergebnisse der Evaluation zeigten, dass das Altersgeldgesetz im Evaluationszeitraum nicht zu einer signifikanten Steigerung der Wechsel zwischen Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst geführt hat.

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Quelle: DATEV eG