Konsultation zum endgültigen Mehrwertsteuersystem (B2B), zu KMU-Vereinfachungen sowie zur Reform der MwSt-Sätze

Die EU-Kommission verfolgt das Ziel, einen einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum zu schaffen. Entsprechend den Ankündigungen in ihrem Aktionsplan vom 07.04.2016 hat die EU-Kommission am 20.12.2016 drei laufende Konsultationen eingeleitet, um künftige Gesetzgebungsvorschläge vorzubereiten.

 

Konsultation zum endgültigen Mehrwertsteuersystem (B2B), zu KMU-Vereinfachungen sowie zur Reform der MwSt-Sätze

 

Die EU-Kommission verfolgt das Ziel, einen einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum zu schaffen. Entsprechend den Ankündigungen in ihrem Aktionsplan vom 07.04.2016 hat die EU-Kommission am 20.12.2016 drei laufende Konsultationen eingeleitet, um künftige Gesetzgebungsvorschläge vorzubereiten:

 

  • Konsultation über das endgültige Mehrwertsteuersystem für den grenzüberschreitenden EU-Handel (B2B-Lieferungen von Gegenständen), insbesondere wird nach der bestehenden Situation für EU-interne Lieferungen von Gegenständen an einen Steuerpflichtigen (B2B), möglichen kurzfristigen Verbesserungen des derzeitigen MwSt-Übergangssystems sowie nach der Notwendigkeit gefragt, auf ein endgültiges MwSt-System hinzuarbeiten, das auf dem Prinzip der Besteuerung der Lieferung im Bestimmungsmitgliedstaat gründet.
  • Konsultation über die Sonderregelung für Kleinunternehmen gemäß der Mehrwertsteuerrichtlinie (mit dem Ziel von Vereinfachungen für KMU für ein unternehmensfreundlicheres Umfeld)
  • Konsultation zur Reform der Mehrwertsteuersätze (2011 wurde beschlossen, auf das ursprüngliche Ziel der Einführung eines auf dem Ursprungslandprinzip basierenden Mehrwertsteuersystems zu verzichten und stattdessen ein am Bestimmungsort orientiertes Mehrwertsteuersystem einzurichten, wonach der anzuwendende Steuersatz sich nach dem Ort bestimmt, wo der Käufer ansässig ist. Ein solches System erlaube eine größere Differenzierung der Steuersätze zwischen den Mitgliedstaaten bei niedrigerem Risiko von Wettbewerbsverzerrungen. Vor diesem Hintergrund sollen die Steuersätze reformiert werden – ein Gesetzgebungsvorschlag ist für Herbst 2017 angekündigt.)

 

Eine Beteiligung an den Konsultationen ist bis zum 20.03.2017 möglich. Die Ergebnisse werden in die angekündigten künftigen Gesetzgebungsvorschläge einfließen.

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Quelle: DATEV eG