Änderungen am Deutschen Corporate Governance Kodex

Eine Reihe von Änderungen am Deutschen Corporate Governance Kodex hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in ihrer Sitzung vom 13.10.2016 beschlossen. Dazu hat die BRAK Stellung genommen.

 

Änderungen am Deutschen Corporate Governance Kodex

 

BRAK, Mitteilung vom 21.12.2016

 

Eine Reihe von Änderungen am Deutschen Corporate Governance Kodex hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in ihrer Sitzung vom 13.10.2016 beschlossen. Sie beinhalten Anpassungen an inzwischen in Kraft getretene Gesetzesänderungen und Angleichungen an internationale Standards, aber auch einige Klarstellungen und Ergänzungen.

 

Hierzu hat die BRAK ausführlich Stellung genommen. Aus ihrer Sicht gibt die Kommission wichtige Impulse zur Weiterentwicklung der Corporate Governance und zu einer qualitativen Verbesserung der Tätigkeit von Aufsichtsräten. Im Grundsatz begrüßt die BRAK daher die Änderungsvorschläge, wenngleich einige Punkte unklar und schwammig bleiben. Hierzu zählen insbesondere die Regelungen zur Verantwortung institutioneller Investoren sowie zur Kommunikation zwischen Aufsichtsrat und Investoren.

 

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Quelle: DATEV eG