Arbeitslose, die keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II, ALG II) beziehen, haben grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie Arbeitslose, die ALG-Leistungen beziehen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10642) auf eine Kleine Anfrage (18/10462) der Fraktion Die Linke.
Förderung von Nichtleistungsbeziehern
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.12.2016
Arbeitslose, die keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II, ALG II) beziehen, haben grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie Arbeitslose, die ALG-Leistungen beziehen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10642) auf eine Kleine Anfrage (18/10462) der Fraktion Die Linke. Im Juli 2016 waren demnach im Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III, Arbeitsförderung) rund 779.000 Arbeitssuchende gemeldet, die weder Arbeitslosengeld noch Arbeitslosengeld II bezogen haben. Ihr Anteil an allen Arbeitssuchenden im Rechtskreis des SGB III belief sich damit auf 52 Prozent.
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Quelle: DATEV eG