Der Bund soll die Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer erhalten. Dies fordert der Bundesrat in dem von ihm eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Artikels 105 des Grundgesetzes (18/10751).
Grundgesetzänderung für Grundsteuer
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 06.01.2017
Wie der Bundesrat erläutert, wollen die Länder eine Reform der Grundsteuer auf Grundlage eines Bundesgesetzes erreichen. Dabei soll ein völlig neues Bewertungsverfahren geschaffen werden. Ob dem Bund dafür die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zustehe, werde teilweise angezweifelt, heißt es in der Begründung. Eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes sei aber wünschenswert, um die Vollzugs- und Befolgungskosten in Grenzen zu halten. Mit der Änderung des Grundgesetzes werde diese Kompetenz ausdrücklich übertragen. Die Länder sollen nach dem Willen des Bundesrates die Kompetenz zur Festlegung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer erhalten.
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Quelle: DATEV eG