Mit einem dem Bundestag zugeleiteten Gesetzentwurf (18/10822) „zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften“ kommt die Bundesregierung den Erfordernissen einer neuen EU-Richtlinie (2015/2302) nach. Neu werden neben den novellierten Regelungen über Pauschalreisen vor allem Regelungen über die Reisevermittlung und die Vermittlung verbundener Reiseleistungen.
Angleichung des Reiserechts an EU-Normen
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 16.01.2017
Mit einem jetzt dem Bundestag zugeleiteten Gesetzentwurf (18/10822) „zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften“ kommt die Bundesregierung den Erfordernissen einer neuen EU-Richtlinie (2015/2302) nach. Diese Richtlinie verlangt eine Angleichung des Reiserechts in den Mitgliedstaaten oder wie es in der Begründung des Gesetzentwurfs heißt, sie „löst sich von dem Mindestharmonisierungsansatz ihrer Vorläuferrichtlinie zugunsten eines Vollharmonisierungsansatzes“. Um dem zu entsprechen, schlägt die Bundesregierung eine Neufassung der Bestimmungen über den Reisevertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch vor. „Neu werden neben den novellierten Regelungen über Pauschalreisen vor allem Regelungen über die Reisevermittlung und die Vermittlung verbundener Reiseleistungen“, schreibt die Bundesregierung. Der Bundesrat hat eine Reihe von Änderungswünschen an dem gut hundertseitigen Gesetzeswerk beschlossen. Der Rechtsausschuss des Bundestages befasst sich in einer öffentlichen Anhörung am 23.01.2017 mit dem Gesetzentwurf.
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Quelle: DATEV eG