Die neue „Richtlinie zur Förderung des Know-how-Transfers im Handwerk“ des BMWi wurde veröffentlicht. Insgesamt können nun jährlich mit bis zu 16 Mio. Euro bis zu 620 Beraterstellen gefördert werden, um den Handwerksbetrieben durch kostenfreie, betriebsnahe, neutrale und unabhängige Informations- und Beratungsangebote Orientierung in einem komplexer werdenden Umfeld zu geben.
BMWi bringt neue Fördermaßnahmen für die Handwerksberatung auf den Weg
BMWi, Pressemitteilung vom 17.01.2017
Staatssekretär Matthias Machnig: „Um im Strukturwandel zu bestehen, brauchen die meist kleinen Betriebe des Handwerks Information und Rat. Durch die neue Förderrichtlinie wird die Tätigkeit der Betriebsberaterinnen und -berater, der Beauftragten für Innovation und Technologie und der Gewerbespezifischen Informationsstellen neu geordnet und zielgerichtet aufeinander abgestimmt. Das Netzwerk unterstützt unsere Handwerkerinnen und Handwerker, ihre Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.“
Die neue Richtlinie fasst die bisherigen Informations- und Beratungsdienstleistungen der Handwerkskammern und -verbände zu einem abgestimmten, bundesweit und fachlich flächendeckenden Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerk zusammen. Es soll den Handwerksbetrieben durch kostenfreie, betriebsnahe, neutrale und unabhängige Informations- und Beratungsangebote Orientierung in einem komplexer werdenden Umfeld geben. Außerdem sollen die Bereitschaft zur Existenzgründung und die Bestandsfähigkeit neu gegründeter Betriebe gestärkt werden.
Die Förderrichtlinie tritt am 1. April 2017 in Kraft und gilt (zunächst) bis zum 31. März 2022.
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Die Förderrichtlinie finden Sie auf der Homepage des BMWi.
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Quelle: DATEV eG