Neue Handelswege eröffnen Herstellern und Händlern aus Drittstaaten den direkten Zugang zu Endkunden in der EU – und auch Möglichkeiten, europäische Zoll-, Umsatzsteuer- und Produktsicherheitsvorschriften zu umgehen. Der DIHK begrüßt EU-Initiativen gegen die hiermit verbundenen Wettbewerbsverzerrungen, hat aber noch weitergehende Vorschläge und Forderungen.
Steuern, Produktsicherheit, Marktüberwachung: Herausforderungen für den europäischen Warenhandel
DIHK, Mitteilung vom 19.01.2017
Neue Handelswege bringen ungleiche Wettbewerbsbedingungen
Bei der Einfuhr in den EU-Binnenmarkt entrichtet der Importeur in der Regel zwar die Einfuhrumsatzsteuer auf den Zollwert, aber in immer mehr Fällen wird die Mehrwertsteuer auf den Verkaufspreis nicht an das Finanzamt abgeführt. Zum Teil wird auch der Zollwert zu niedrig angesetzt. Hinzu kommt, dass Produkte aus Drittländern zunehmend die Produktsicherheitsvorschriften – die zum Beispiel für Bauprodukte, Schutzausrüstung und Spielzeug gelten – nicht einhalten. Die Marktüberwachungsbehörden haben kaum Möglichkeiten, die Einhaltung der Anforderungen im Fulfillment-Center zu überprüfen. Im Einzelhandel, ob off- oder online, können die Behörden dagegen Produkte prüfen, und die Betriebe müssen Pflichten im Hinblick auf die Produktsicherheit erfüllen. Damit kommt es zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen.
EU-Vorschläge gegen Wettbewerbsverzerrung
Die EU hat Vorschläge für den Übergang zu einem „endgültigen Mehrwertsteuersystem in der EU“ vorgelegt, die unter anderem die Abschaffung der 22-Euro-Grenze vorsehen. Unrealistische Wertangaben ergeben so zumindest keine vollständige Steuerfreiheit mehr. Die Wettbewerbsverzerrung infolge nicht entrichteter Steuern sollten Zoll- und Finanzämter allerdings noch näher unter die Lupe nehmen. Außerdem will die EU die Überwachung und Durchsetzung der Produktsicherheitsregeln verbessern, also den Nachweis, dass ein Produkt die von der EU festgelegten Anforderungen, etwa zur CE-Kennzeichnung, erfüllt. Die Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden sollen nach den Plänen der EU erweitert, der Austausch innerhalb der EU gestärkt und eine bessere Kooperation mit dem Zoll erreicht werden. Darüber hinaus wäre aus DIHK-Sicht die frühzeitige Aufklärung der Importeure über produktbezogene Vorschriften wichtig, ferner sollte auch die Zusammenarbeit mit der Marktüberwachung in Drittländern forciert werden. Stärkere Durchsetzungsbefugnisse sollten auf die Erkennung und Sanktionierung vorsätzlicher Verstöße abzielen.
Fairen Wettbewerb sichern!
Ziel der europäischen Initiativen muss ein fairer Wettbewerb zwischen europäischen Unternehmen und solchen aus Drittstaaten sein. Die Behörden sollten gewährleisten, dass Waren, die in den Binnenmarkt eingeführt werden, den EU-Produktsicherheitsvorschriften entsprechen und dass die Umsatzsteuer für diese Waren entrichtet wird. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist eine bessere Aufklärung der Marktteilnehmer über die zu erfüllenden Rechtsvorschriften.
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Quelle: DATEV eG